von Timo Fahrenkrug Diese oder eine ähnliche Fragestellung kann von Jedem an ein Unternehmen gestellt werden. Spätestens mit Inkrafttreten der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) oder der General Data Protection Regulation (GDPR) am 25. Mai 2018 ist die Beantwortung der Frage auch gesetzlich geregelt. Die rechtliche Grundlage gilt für alle Unternehmen mit Sitz oder Datenverarbeitung beziehungsweise -speicherung in der EU (Art. 15 DSGVO; Punkt 1). Innerhalb eines Unternehmens werden in verschiedenen Abteilungen „personenbezogene Daten“ ermittelt, verarbeitet und/oder gespeichert. Dies sind zum Beispiel…
volker_admin4. April 2018